Verkauf nur an gewerbliche Kunden. Kein Verkauf an Verbraucher i.S.d. §13 BGB.
Die sterilen Mundpflegeschwämme mit Saugvorrichtung und einem Trichter dienen der Mundpflege bei bettlägerigen, immobilen und beatmeten Patienten.
Die Mundpflegeschwämme sind unbehandelt und zum Auftragen von reinigenden und pflegenden Substanzen geeignet.