Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Der Verkauf und die Lieferung für alle von P. J. Dahlhausen & Co. GmbH (im folgenden Dahlhausen genannt) vertriebenen Erzeugnisse im In- und Ausland erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für künftige Verkaufsgeschäfte und Lieferungen, ohne dass es hierzu eines nochmaligen Hinweises auf die AGB bedarf. Gegenteiligen Hinweisen des Bestellers auf seine oder sonstige Geschäfts - bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen, sie sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall, dass sie Dahlhausen rechtzeitig zur Kenntnis gebracht und nicht den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware durch den Besteller oder dessen Erfüllungsgehilfen gelten diese Geschäftsbedingungen als akzeptiert.

Der Inhalt etwaiger zwischen den Parteien geschlossener Einzelverträge bleibt von diesen Geschäftsbedingungen unberührt.

2. Bestellung und Auftragsannahme

Sämtliche Bestellungen, die Dahlhausen vom Käufer unmittelbar oder über Außendienstmitarbeiter erteilt werden, bedürfen der Annahme durch schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung gegenüber dem Besteller, es sei denn, es handelt sich um ein Bargeschäft.

Mündliche Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Zusicherungen zu Angeboten oder schriftlichen Verträgen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Dahlhausen wirksam.

Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.

Bei Abschlüssen, deren Erfüllung in mehreren Einzellieferungen erfolgt, gilt jede Lieferung als gesondertes Geschäft.

3. Lieferzeit

Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.

Die von Dahlhausen genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin” von Dahlhausen schriftlich bestätigt worden.

Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen.

Die Lieferung durch Dahlhausen steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Dahlhausen wird dem Besteller unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet.

Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer.

Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns doch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

Voraussetzung der Einhaltung der Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Besteller übernommenen Vertragsverpflichtungen, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und gegebenenfalls Erbringung vereinbarter Sicherheiten.

Im Übrigen ist jeder Besteller im Falle eines von Dahlhausen zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von einem Monat fruchtlos verstrichen ist.

Dahlhausen ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Hat Dahlhausen Lieferverzögerungen nicht zu vertreten, ist sie berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder, sofern die Leistung durch die Verzögerung unmöglich wurde, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Leistung vom Vertrag zurückzutreten.

4. Versand

Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt diese ab Sitz von Dahlhausen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mangels besonderer Vereinbarung steht Dahlhausen die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit Absendung ab Sitz von Dahlhausen auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf diesen über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lager, Spesen) hat der Besteller zu tragen. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Mitteilung der Versandbereitschaft.

Dahlhausen ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von ihr schriftlich übernommen worden.

5. Haftung für Mängel

Dahlhausen leistet Gewähr dafür, dass ihre Ware frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.

Werden die Gebrauchsanweisungen bzw. die Hinweise auf der Verpackung der Ware nicht beachtet oder die Ware nicht bestimmungsgemäß gelagert und verwendet, so entfällt jede Gewährleistung, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel Dahlhausen unverzüglich (spätestens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktages) schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet, d. h. entgegen der vorstehenden Pflicht gerügt werden, werden von Dahlhausen nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Mängelrügen als solche werden nur dann von Dahlhausen anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

Vorstehende Regelungen gelten entsprechend im Falle von Mengenbeanstandungen seitens des Bestellers.

Mangelhafte Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Dahlhausen oder einen von ihr beauftragten Dritten bereit zu halten. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an Dahlhausen kann nur mit ihrem vorherigen Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne ein solches Einverständnis unternommen werden, brauchen von Dahlhausen nicht angenommen zu werden. In diesem Falle trägt der Besteller die Kosten der Rücksendung.

Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.

Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Bestellers:

a) Der Besteller hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von Dahlhausen Nacherfüllung zu verlangen.

Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei Dahlhausen nach eigenem Ermessen.

b) Darüber hinaus hat Dahlhausen das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen.

Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Besteller das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

c) Der Besteller kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.

d) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen, in denen Dahlhausen nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend für Personen- oder Sachschäden haften muss.

6. Haftung für Pflichtverletzung von Dahlhausen im Übrigen

Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung von Dahlhausen Folgendes:

Der Besteller hat Dahlhausen zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche einen Monat nicht unterschreiten darf.

Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz verlangen.

Schadensersatz kann der Besteller nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch Dahlhausen geltend machen. Der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung § 280 Abs. 3 i.V.m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 i.V.m. § 286 BGB) ist auf das Negative Interesse begrenzt; Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 281 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.

Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit § 275 BGB) ist ausgeschlossen. Ist der Besteller für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Bestellers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

7. Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien

Dahlhausen übernimmt keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten Garantien, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Besteller geschlossen.

8. Warenrückgabe

Warenrückgaben sind grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichungen hiervon bedürfen stets einer schriftlichen Sondervereinbarung mit Dahlhausen. Werden Warenrückgaben zwischen den Parteien vereinbart, sind diese für Dahlhausen versandkostenfrei durchzuführen. Für nach Begutachtung durch Dahlhausen als wiederverkaufbar eingestuften Waren (unbeschädigte Verpackung und unbeschädigtes Produkt) wird eine Gutschrift erteilt, deren Höhe sich nach dem Wareneinkaufspreis abzüglich eines zu vereinbarenden Rücknahme und Wiedereinlagerungsabschlages berechnet.

Nicht wieder verkaufbare Ware und individuell angefertigte Produkte sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

9. Nebenverpflichtung für Händler

Ist der Besteller Wiederverkäufer, so ist er verpflichtet, die Weitergabe des Produktes so zu dokumentieren, dass eine lückenlose Verfolgbarkeit des Produktes bis zum Endkunden möglich ist.

Der Besteller hat diese Verpflichtung auch dem jeweiligen Erwerber aufzuerlegen, sofern dieser kein Endverbraucher ist.

10. Preise

Die Preisberechnung erfolgt ab Sitz von Dahlhausen in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Dahlhausen liefert Waren zu den jeweils am Tag der Bestellung gültigen Listenpreisen. Diese Preisangaben verstehen sich jeweils zuzüglich der Transport- und Verpackungskosten. Mehrkosten, die für den Versand im Rahmen von ursprünglich nicht vorgesehenen Teillieferungen entstehen, übernimmt Dahlhausen.

11. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Rechnungen von Dahlhausen sind netto Kasse zu bezahlen. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz auf den Rechnungsbetrag auch ohne erfolgte Mahnung zu zahlen.

Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen.

Die Skontierungsspesen werden vom Besteller unabhängig vom Zeitpunkt der Wechselannahme vom Fälligkeitstag der Forderung an berechnet. Dahlhausen übernimmt keinerlei Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest.

Werden Wechsel oder Schecks nicht termingerecht durch den Bezogenen gutgeschrieben, so werden in diesem Zeitpunkt sämtliche anderweitig bestehenden Forderungen von Dahlhausen gegenüber dem Besteller fällig. Anderweitig bestehende Zahlungsziele verfallen. Dasselbe gilt für den Fall, dass eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt ist.

Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche des Bestellers ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen. Unabhängig von einer Bestimmung des Bestellers ist Dahlhausen berechtigt, Zahlungen des Bestellers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist sie berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

Sämtliche Forderungen von Dahlhausen gegen den Besteller, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der gemäß gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Regelungen Dahlhausen zum Rücktritt berechtigt.

12. Eigentumsvorbehalt

Jede von Dahlhausen gelieferte Ware bleibt ihr Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Besteller ist nur in regelmäßigem Geschäftsverkehr des Bestellers gestattet. Keinesfalls darf die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehres zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

Im Falle des Verkaufes der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Besteller tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung stehenden Forderungen an Dahlhausen ab. Der Besteller ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dahlhausen nachkommt.

Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Dahlhausen ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Bestellers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

Ist die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Besteller hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber dem Abnehmer an Dahlhausen ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den Dahlhausen dem Besteller für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hat.

Im Falle einer Pfändung der Ware beim Besteller ist Dahlhausen sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls oder einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von Dahlhausen gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20%, ist der Besteller berechtigt, von Dahlhausen insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.

Die Geltendmachung der Rechte von Dahlhausen aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Besteller nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware zum Zeitpunkt der Rücknahme, sollte dies vereinbarungsgemäß geschehen, wird lediglich auf die bestehende Forderung von Dahlhausen gegen den Besteller angerechnet.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Dahlhausen berechtigt aber nicht verpflichtet, die Vorbehaltsware ganz oder teilweise zurückzunehmen bzw. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. Es besteht Einigkeit, dass in der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch Dahlhausen kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist.

13. Rücktrittsrecht

Dahlhausen ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:

a) Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Besteller nicht kreditwürdig ist.

Mangelnde Kreditwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel - oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Besteller oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches bei dem Besteller. Ferner bei Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Nicht erforderlich ist es, dass es sich hierbei um Beziehungen zwischen Besteller und Dahlhausen handelt.

b) Wenn sich herausstellt, dass der Besteller unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.

c) Wenn die unter Eigentumsvorbehalt von Dahlhausen stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Bestellers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit Dahlhausen sein Einverständnis über die bevorstehenden Maßnahmen schriftlich erklärt hat.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder eines öffentlich - rechtlichen Sondervermögen ist, ist der Sitz von Dahlhausen ausschließlich der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sind am Sitz von Dahlhausen - Köln - zu erbringen.

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

15. Allgemeine Bestimmungen

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen Dahlhausen und dem Besteller unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll durch eine ihrem wirtschaftlichen Sinn und Zweck entsprechende zulässige Regelung ersetzt werden.

Entsprechend ist beim Vorliegen einer Regelungslücke zu verfahren.